Barrierefreie Websites sind digitale Angebote, die Menschen unabhängig von Sehkraft, Hörvermögen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Voraussetzungen gleichermaßen nutzen können, etwa mit Screenreader, Tastatursteuerung oder ausreichend Kontrast statt Maus und Farbwahrnehmung. Seit dem 28. Juni 2025 ist das für viele Unternehmen keine Kür mehr, sondern Pflicht: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten erstmals verbindliche Vorgaben für zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen mit Verbraucherbezug.
Was das BFSG von Websites verlangt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und betrifft unter anderem Online-Shops, Banking-Anwendungen, Buchungsportale für Personenverkehr sowie bestimmte Kommunikationsdienste. Ausgenommen sind vor allem Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und geringem Jahresumsatz; reine Firmenwebsites ohne Verkaufsfunktion fallen zudem oft, aber nicht immer, aus dem direkten Anwendungsbereich. Als technische Richtschnur gelten die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Stufe AA: ausreichender Farbkontrast, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte für Bilder und eine Struktur, die sich mit Screenreadern sinnvoll vorlesen lässt. In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, eine Zielgruppe, die bei nicht barrierefreien Websites bislang häufig ausgeschlossen blieb, obwohl sie wirtschaftlich längst relevant ist.
Woran barrierefreie Websites in der Praxis noch scheitern
Zwischen Gesetzestext und Alltag klafft in vielen Shops noch eine große Lücke. Die jährliche WebAIM-Million-Analyse, die jeweils die Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites weltweit automatisiert prüft, fand 2025 bei rund 95 Prozent der untersuchten Seiten mindestens einen nachweisbaren WCAG-Verstoß. Meistens scheitert es an banalen Dingen: fehlender Alternativtext bei Produktbildern, zu geringer Kontrast bei hellgrauer Schrift auf weißem Grund, Formularfelder ohne erkennbares Label oder eine Tab-Reihenfolge, die keinem logischen Muster folgt. Wer eine bestehende Website technisch überarbeitet, sollte Barrierefreiheit deshalb nicht als separates Projekt behandeln, sondern gemeinsam mit Ladezeit und Suchmaschinenoptimierung mitdenken, dann hilft eine saubere, schnell ladende Seitenstruktur mit guten Core Web Vitals gleich mehreren Zielen zugleich. Mehr zur inhaltlichen Auszeichnung von Seiten auch in unserem Beitrag zu Featured Snippets in der SEO-Welt.
Barrierefreiheit technisch sauber umsetzen
Der pragmatischste Einstieg ist ein automatisierter Scan mit einem Tool wie WAVE oder axe, der die gröbsten Fehler in Minuten aufdeckt: fehlende Alt-Texte, zu schwacher Kontrast, leere Überschriften. Automatisierte Prüfungen erkennen jedoch nur einen Teil der Probleme. Erst eine echte Tastaturbedienung ohne Maus und ein Testlauf mit Screenreader-Software zeigen zusätzliche Hürden, die kein Scanner findet. Technisch beginnt sauberer Code oft schon beim Fundament: semantisches HTML mit korrekt verschachtelten Überschriften, beschriftete Formularfelder und ein Theme, das responsive und performant zugleich ausgeliefert wird. Wer dafür eine eigene Bandwebsite mit einem Baukasten-System aufsetzt, sollte genau hier genauer hinschauen: Viele Vorlagen sehen zwar gut aus, scheitern aber an solchen Grundlagen. Wer die Serverseite ohnehin neu aufsetzt, sollte gleich ein Hosting wählen, das aktuelle PHP-Versionen und Caching sauber unterstützt; Hinweise dazu liefert unser Beitrag über das richtige WordPress-Hosting für den eigenen Online-Shop. Erste Marktbeobachtungen der Länder-Marktüberwachungsstellen deuten Anfang 2026 darauf hin, dass ein erheblicher Teil der kontrollierten Online-Shops die Vorgaben noch nicht vollständig erfüllt. Dieser Nachbesserungsbedarf lässt sich mit den genannten Werkzeugen oft schneller beheben als gedacht.
FAQ
Welche Unternehmen betrifft das BFSG konkret?
Betroffen sind unter anderem Anbieter von Online-Handel, Bankdienstleistungen, Telekommunikation und Personenverkehr mit Verbraucherbezug. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sind meist ausgenommen.
Reicht ein automatisierter Accessibility-Scan als Nachweis aus?
Nein. Automatisierte Tools finden viele technische Fehler zuverlässig, decken aber nur einen Teil der WCAG-Kriterien ab. Eine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader bleibt ergänzend nötig.
Was kostet die Umsetzung barrierefreier Websites üblicherweise?
Das hängt stark vom Ausgangszustand ab. Eine bereits sauber programmierte, semantische Seite lässt sich oft mit überschaubarem Aufwand nachrüsten, während stark visuell gestaltete Baukasten-Seiten häufig einen größeren Umbau erfordern.
Gilt das BFSG auch für bestehende, ältere Websites?
Ja, das Gesetz unterscheidet nicht zwischen neuen und bestehenden Angeboten. Entscheidend ist, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung in den Anwendungsbereich fällt, unabhängig davon, wann die Website ursprünglich erstellt wurde.
Fazit
Barrierefreie Websites sind mit dem BFSG vom freiwilligen Extra zur rechtlichen Grundanforderung für einen großen Teil der digitalen Wirtschaft geworden. Wer jetzt nachrüstet, profitiert doppelt: Eine sauber ausgezeichnete, gut strukturierte Seite kommt nicht nur Menschen mit Einschränkungen zugute, sondern häufig auch der Ladezeit, der Sichtbarkeit in Suchmaschinen und der allgemeinen Bedienbarkeit auf dem Smartphone. Der erste Schritt kostet meist nur einen automatisierten Scan und eine Stunde Testzeit mit Tastatur statt Maus. Von dort aus lässt sich der Rest priorisieren, statt alles auf einmal umzusetzen.

